Das Grundbuch

Im Grundbuch werden alle Buchungssätze in zeitlicher Reihenfolge festgehalten. Daneben werden zur besseren Kontrolle Buchungsdatum, Eingangs- bzw. Ausstellungsdatum des Belegs, Belegnummer, Buchungstext etc. festgehalten.

Das Grundbuch
Das Grundbuch Quelle: Eigene Darstellung

Im Einzelnen nimmt das Grundbuch folgende Buchungen in der angegebenen Reihenfolge auf:

Übersichtliche Auflistung der Buchungen im Grundbuch
Buchungen im Grundbuch Quelle: Eigene Darstellung

Das Hauptbuch

Das Hauptbuch ist ein Bestandteil der doppelten Buchführung, in das alle Geschäftsvorfälle systematisch und dem sachlichen Grunde nach eingetragen werden. Die Basis hierfür bildet das Grundbuch, in diesem sind alle Geschäftsvorfälle chronologisch geordnet.

Die goldene Regel für das Hauptbuch lautet:

 

Keine Buchung ohne Gegenbuchung (System der Doppik)

Soll an Haben
wichtiger Grundsatz Quelle: Eigene Darstellung

Die Schlussbilanz des alten Jahres ist zugleich die Eröffnungsbilanz des neuen Jahres.

Im Hauptbuch werden die Geschäftsvorfälle in die entsprechenden Konten gebucht.

Kontendarstellung im Hauptbuch
Das Hauptbuch Quelle: Eigene Darstellung

Buchführungspflicht

Buchführungspflichtig sind:

    • Alle Kaufleute, die in das Handelsregister eingetragen sind (z.B. e.K., OHG, KG, GmbH, UG, AG)
    • Alle Nichtkaufleute, wenn der Gewinn 60.000€ im Jahr übersteigt oder die Umsätze im Geschäftsjahr höher als 600.000€ sind

 Keine Buchführungspflicht haben:

    • Freiberufler z.B. Ärzte, Architekten, Künstler, Notare
    • Einzelkaufleute (e.K.), die 2 Geschäftsjahre hintereinander weniger als 60.000€ Gewinn und 600.000€ Umsatz haben